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Touren-AGB
Hochtour im Festsaal der Alpen Piz Palü 3900m
Freitag, 23. Juni 2023 - Samstag, 24. Juni 2023 13:00 - 17:00
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Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB zu Touren / Ausbildungen / Kursen / Veranstaltungen
(im Folgenden „Tour“ genannt) der Sektion Konstanz des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V. (im Folgenden „Sektion“ genannt)
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den nachstehenden Bestimmungen einverstanden:
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt für jeden Teilnehmer bei den benannten Verantwortlichen / Tourenleitern schriftlich oder elektronisch auf der Internetseite der Sektion für die jeweilige Tour.
• Mit der Anmeldung zu einer Tour bestätigt der Teilnehmer verbindlich, dass er die im Tourenprogramm angegebenen Voraussetzungen erfüllt, dass er sich des immanenten Risikos des Bergsports bewusst ist und er bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einer Tour bestätigt er, dass er physisch und psychisch den Tourenanforderungen gewachsen ist. Die Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Tourenleiter kann den Teilnehmer im Vorfeld von der Tour ausschließen. Gründe hierfür können z. B. sein: Teilnehmer scheint den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen; Nichterscheinen bei der Vorbesprechung oder einer Testtour.
• Bei einer bereits begonnenen Tour ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet ist, die vom Tourenleiter geforderte Ausrüstung nicht vorhanden ist oder die Anweisungen des Tourenleiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Tourenbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung der Tourengebühr.
• Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn der Teilnehmer ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er verpflichtet, den Tourenleiter darüber bereits bei der Anmeldung, auf jeden Fall so früh wie möglich, zu informieren.
• Mit der Bestätigung durch den Tourenleiter wird u. U. eine Teilnahmegebühr fällig. Diese ist unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist unter Angabe des Namens und der Tour-Nummer auf das Sektionskonto per Paypal oder per cash zu bezahlen. Das gilt auch für Vorauszahlungen, die in der Tourenbeschreibung aufgeführt sind; diese sind in der Regel direkt beim Tourenleiter zu bezahlen.
• Die Sektion kann einen angemessenen Vorschuss für die von ihr zu leistenden Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Hüttenreservierungen, Mietwagenreservierungen, Bahntickets u. a.) verlangen. Über die voraussichtliche Höhe dieser Nebenkosten gibt der Tourenleiter auf Wunsch Auskunft.
• Die Teilnehmer werden über den Zahlungseingang und Ihre Teilnahme informiert. Falls die Zahlung der Teilnahmegebühr oder des angeforderten Vorschusses nicht fristgerecht eingeht, kann der Tourenleiter Teilnehmer von der Tour ausschließen und z. B. neue Teilnehmer von der Warteliste in die Tour aufnehmen.
• Für Touren mit begrenzter Teilnehmerzahl kann eine Warteliste gebildet werden.
2. Gebühren
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr.
• Eintrittsgelder und Sachkosten sind vom Teilnehmer stets zusätzlich zu tragen. Jeder Teilnehmer muss selbst für die während der Tour entstehenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Lift, Transport etc.) aufkommen, es sei denn, es ist in der Tourenausschreibung ausdrücklich anderweitig beschrieben (Leistungen). Über den ungefähr zu erwartenden Umfang der voraussichtlich entstehenden Kosten erteilt der Tourenleiter Auskunft.
• Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden grundsätzlich sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld gebucht. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer.
• Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets, Mietwagen), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer (neben etwaigen Stornogebühren) zu ersetzen.
3. Absagen durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Tourenleiters ist die Sektion berechtigt, die Tour abzusagen. In diesen Fällen werden die Teilnahmegebühr bzw. etwaige Vorauszahlungen hierauf und Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Hüttenreservierungen, Mietwagenreservierungen, Bahntickets u. a.) vollständig erstattet.
Bei Ausfall eines Tourenleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Touren berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen bezüglich der Tourengebühr.
4. Abbruch der Veranstaltung durch die Sektion
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren und etwaigen Vorauszahlungen – auch bezüglich der Nebenkosten. Eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages kann daraus nicht abgeleitet werden.
5. Vorzeitige Abreise oder Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Tourenleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren bzw. hierauf und auf die Nebenkosten geleisteten Vorauszahlungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung.
6. Testtour
• Der Tourenleiter kann den Teilnehmer aufgrund der Erfahrungen bei einer etwaigen Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird die auf die Testtour entfallende Teilnahmegebühr einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet.
• Wer nicht an der Testtour teilnimmt, kann vom Tourenleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren bzw. hierauf geleisteter Vorauszahlungen.
7. Stornierung durch den Teilnehmer
a) Ersatz von Nebenkosten
Tritt der Teilnehmer von der Tour zurück, kann die Sektion Ersatz für die von ihr geleisteten Vorauszahlungen von Nebenkosten (z. B. Hüttenreservierungen, Mietwagenreservierungen, Bahntickets u. a.) verlangen. Auf die Zahlung besteht nur dann kein Anspruch, wenn die Dritten diesbezüglich auf Zahlung verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. In diesem Fall werden nicht verbrauchte Vorauszahlungen des Teilnehmers zurückerstattet.
b) Stornogebühr bei Touren
Tritt der Teilnehmer nach Anmeldeschluss von der Tour zurück, kann die Sektion eine angemessene Stornogebühr verlangen.
Diese beträgt
€ 10,- für eine Tagestour,
€ 20,- für eine Tour mit bis zu 2 Nächtigungen,
€ 30,- für eine Tour mit mehr als 2 Nächtigungen.
Wir empfehlen diesbezüglich den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch- kostenversicherung. Die Stornogebühr kann mit geleisteten Anzahlungen verrechnet werden.
c) Stornogebühr bei Kursen
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn ist eine Stornierung durch den Teilnehmer kostenfrei. Die Buchung kann entweder kostenlos auf einen anderen Termin umgebucht werden oder es kann die Erstattung der Kursgebühren beantragt werden. Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Umbuchung oder Gebührenerstattung. Wird der Kursplatz jedoch neu vergeben (z.B. durch einen Wartelistenplatz) kann auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Bei einer Stornierung unter 10 Tage vor Kursbeginn ist die komplette Kursgebühr zu entrichten.
d) Bankeinzug von Gebühren
Die ausgelegten Nebenkosten (7a), Stornogebühren (7b und 7c) und Zuschuss-Nachforderungen (10b) werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, falls nicht bereits vorab bezahlt wurde.
8. Haftungsbegrenzung und weitere Hinweise zu Touren und Anmeldung
• Eine Haftung der Sektion und des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV) und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Teilnehmer bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins, insbesondere den o. g. Touren, Ausbildungen und Kursen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion bzw. der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
• Weitere Touren können kurzfristig geplant und durchgeführt werden. Sie gelten als Sektionsveranstaltung, wenn sie durch die Beisitzer für Touren und Ausbildung bestätigt werden. Sie werden nur im Tourenprogramm auf der Homepage nachgetragen.
• Da sich jederzeit Änderungen des Angebots ergeben können, sollte auf der Homepage der Sektion unter „Touren“ von Zeit zu Zeit geprüft werden, ob Veränderungen gegenüber dem gedruckten Programm vorliegen!
9. Bildrechte
Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Veranstaltungsphotos für Vereinszwecke einverstanden.
10. Fahrtkosten
a) Anfahrt mit Privat-PKW
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die Fahrtkosten gleichmäßig auf alle Teilnehmer umgelegt werden. In der Regel gilt folgende Formel: (Anzahl der Fahrtkilometer * 0,40 € * Anzahl Autos) / Anzahl Teilnehmer. Fahrtkilometer sind die doppelte Entfernung vom ersten offiziellen Treffpunkt zum Ziel plus weitere notwendige Fahrten am Ziel.
b) Anfahrt mit ÖPNV
• Für gebührenpflichtige Touren, welche komplett mit ÖPNV durchgeführt werden, wird eine ermäßigte Teilnehmergebühr erhoben. Die Höhe der Ermäßigung ist bei der jeweiligen Tour angegeben.
• Bedingungen für eine ÖPNV-Tour sind:
- die gesamte Veranstaltung (alle Teilnehmer, alle Teilstrecken) muss mit ÖPNV durchgeführt werden
- die Kennzeichnung in der Beschreibung als ÖPNV-Tour mit Angabe der Ermäßigung
- da der Zuschuss vor der Veranstaltung gewährt wird, ist die Sektion berechtigt, bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen Nachforderungen an die Teilnehmer in Höhe der gewährten Ermäßigung gemäß Punkt 7d) „Bankeinzug von Gebühren“ zu stellen.
11. Datenschutz
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die Kontaktdaten des Teilnehmers zu einer Veranstaltung in der Datenbank der Homepage abgelegt werden. Diese Daten werden u. U. vom Veranstaltungsleiter zur gegenseitigen Kontaktaufnahme an die anderen Teilnehmer weitergegeben. Diese Daten werden spätestens am Jahresende aus der Datenbank gelöscht.
Stand: 14.01.2023
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